Auf unserer japan-rundreise legen wir die groesseren distanzen mit dem zug zurueck. Dafuer haben wir ein ga 1. Klasse fuer 2 wochen. Fuer alle geplanten strecken haben wir am ersten tag plaetze reserviert, was hier in japan viele leute machen. In den zuegen hat es spezielle wagen mit reservierbaren plaetzen.
Das zugfahren ist hier sehr angenehm. Bahnhoefe und zuege sind sehr sauber, nirgends liegt abfall herum. Das gilt allgemein in japan, niemand entsorgt den abfall wild, er wird nach hause genommen oder in den wenigen abfalleimern entsorgt.
Die zuege - vor allem die shinkansen - fahren sehr puenktlich. Deshalb wurde es heute beim umsteigen in nagoya etwas knapp, da unser regionalzug von takayama 10 min verspaetet war.
Alle stationen und wegweiser an den bahnhoefen sind auch englisch angeschrieben, man kann sich eigentlich nicht verirren.
Das bahnpersonal ist sehr freundlich und hilfsbereit. wenn der konukteur den wagen betritt nimmt er den hut vom kopf, begruesst die reisenden und verbeugt sich, bevor er die tickets kontrolliert. Er traegt dabei eine gepflegte uniform mit weissen handschuhen. Beim verlassen des wagens kehrt er sich nochmals um und verbeugt sich wieder.
Das mit dem verbeugen ist ueberall ueblich, auch in hotels, restaurants, laeden usw.
Die zuege waren bisher weit weniger belegt als angenommen. Wir hatten immer genuegend platz. Einzig unsere grossen koffer haben im shinkansen keinen geeigneten platz. Wenn das abteil nebenan nicht besetzt ist kann man die koffer dorthin stellen aber falls der zug voll ist wird es schwierig.
Zusammenfassen gesagt kann das zugfahren in japan nur empfohlen werden.
Ziel dieses Projektes ist, sämtliche politischen Gemeinden der Schweiz zu bewandern. Für das Projekt gilt der Stand Anfang 2016 mit 2287 Gemeinden. Eine Gemeinde gilt als bewandert, wenn sie auf einem innerhalb der Gemeindegrenze verlaufenden Weg oder Strasse betreten wird. Wenn ein Weg auf der Grenze verläuft gilt die Gemeinde nicht als bewandert. Jede im Rahmen dieses Projektes gemachte Wanderung muss eine Mindestlänge von 10 km aufweisen.
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