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Ziel dieses Projektes ist, sämtliche politischen Gemeinden der Schweiz zu bewandern. Für das Projekt gilt der Stand Anfang 2016 mit 2287 Gemeinden. Eine Gemeinde gilt als bewandert, wenn sie auf einem innerhalb der Gemeindegrenze verlaufenden Weg oder Strasse betreten wird. Wenn ein Weg auf der Grenze verläuft gilt die Gemeinde nicht als bewandert. Jede im Rahmen dieses Projektes gemachte Wanderung muss eine Mindestlänge von 10 km aufweisen.
Freitag, 5. Januar 2018
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